Der Fachanwalt

... ist ein Spezialist !

Was zeichnet einen Fachanwalt aus?

Ein Rechtsanwalt muss über das übliche Maß hinaus besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen, bevor er von der Rechtsanwaltskammer das Recht verliehen bekommt, sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen. 

Gewöhnlich hat man als Fachanwalt an einem besonderen Lehrgang mit Abschlussprüfung teilgenommen und aus der vergangenen, mindestens dreijährigen Tätigkeit eine Vielzahl von bearbeiteten Fällen in einem bestimmten Rechtsgebiet erbracht. Fachanwälte sind häufig Spezialisten, die nahezu ausschließlich in "ihrem" Rechtsgebiet arbeiten. Als Ratsuchender darf man von einem Fachanwalt deshalb besondere Routine und schnellen Zugang zu den rechtlichen Fragen seines Problems erwarten.

Gegenüber der Rechtsanwaltskammer müssen nur Fachanwälte jährliche Fortbildungen nachweisen. 

Fachanwaltschaften gibt es für nahezu alle häufig nachgefragten Rechtsgebiete.